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Beitrag vom 26.01.2012

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SVO: Jahresabrechnungen mit erweiterten Informationen

Rechnungen werden Anfang kommender Woche verschickt





Stromkennzeichnung
(PDF - 143 MB)
CELLE. Eine übersichtlichere Rechnung soll den Kunden den Überblick über Energieverbrauch und Kostenberechnung erleichtern. Außerdem gibt es zusätzliche Informationen, die der neuen Fassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geschuldet sind, das zuständige Energieversorgungsunternehmen auffordert, die Strom- und Gasrechnungen aussagekräftiger zu gestalten.

„Die Rechnung enthält viele wichtige Angaben. Dies sind beispielsweise Name, Anschrift, Telefonnummer sowie E-Mail des Energieversorgers. Auch muss sie Auskunft über die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist geben“, weiß Wulf Voss von der SVO Vertrieb die Hintergrundinformationen zum Aufbau der Rechnung bzw. zu den einzelnen Rechnungselementen zu vermitteln. Aber auch noch weitere Bestandteile dürfen nicht fehlen. So müssen die geltenden Preise und der aktuelle Verbrauch sowie zum Vergleich der Verbrauch des Vorjahres und eine Grafik mit Durchschnittsverbräuchen auf der Rechnung ausgewiesen werden. Der „Vergleichswert aller Haushaltskunden“ basiert auf Verbräuchen, die durchschnittlich in den letzten drei Jahren in Haushalten in einem Einfamilienhaus registriert wurden.

Neu ist, dass der Rechnung ein Flyer beiliegt, der die SVO Stromkennzeichnung (Energiemix nach Energieträgern) darstellt. Gegenüber gestellt ist der Energieträgermix Deutschland. Gewöhnen müssen sich nun die Verbraucher an neue Codierungen. Da wird jetzt zusätzlich zu Zählernummern von „Zählpunkten“ gesprochen, die den lokalen Anschluss kennzeichnen. Wer Strom und Gas bezieht, hat zwei Zählpunkte. Wulf Voss erläutert: „Die für die Belieferung maßgebliche Zählpunktbezeichnung und die Codenummer des Netzbetreibers müssen aus der Rechnung ersichtlich sein. Ebenso wie die Konzessionsabgabe und die Belastungen aus den Netzentgelten bzw. aus den gegebenenfalls darin enthaltenen Messentgelten.“

Zusätzlich wird auf eine Schlichtungsstelle hingewiesen, an die sich Kunden in Streitfragen kostenlos wenden dürfen. Dies allerdings erst dann, wenn eine zuvor eingereichte Beschwerde erfolglos war bzw. wenn keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Hierzu kann bei der Schlichtungsstelle ENERGIE in Berlin ein Schlichtungsverfahren beantragt werden. Für eventuelle Rückfragen steht der Kundenservice in Celle unter der Telefonnummer 05141/16-5000 zur Verfügung.

Im Rahmen der Informationspflicht werden die Kunden lt. § 40, Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes mit Begriffen konfrontiert, die Aufmerksamkeit erregen: Niederspannungsgesetz, Messstellenbetrieb-Entgelt, Kraft-Wärme-Kopplungs-Modernisierungsgesetz und das Niederdruckgesetz. Nicht zu vergessen die „Zustandszahl“. Alles klar? Anfang kommender Woche ist es soweit, dann werden 140.000 Rechnungen auf den Weg in die Haushalte gebracht, erläutert SVO-Pressesprecher Andreas Gerow. Aufgrund der milden Temperaturen im Jahre 2011 seien zumindest für den Erdgasbereich Gutschriften zu erwarten; die Verbrauchszahlen seien um ca. 20 % niedriger als im Vorjahr. Außerdem gebe es für Gas konstante Preise für den Rest der Heizperiode.

Redaktion
Celler Presse