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Beitrag vom 19.01.2012

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Neugestaltung der Abfallgebühren ab 2013

Vermeidung und Verwertung statt Entsorgung im Fokus


CELLE. Über die Gestaltung der Abfallgebühren wolle man nachdenken, so Henry Mäurer, Geschäftsführer des Abfallzweckverbandes. Grundlage dafür ist das Niedersächsische Kommunalabfallgesetz (NKAG). Mäurer stellte bei der Verbandsversammlung das aktuelle System vor und die im Gesetz verankerten Vorgaben, die sich bei der Neufestlegung niederschlagen sollen. Es gilt: Gebühren nach Richtlinien und nicht nach Marktgesetzen.

Als im vergangenen Jahr eine Umfrage zur Kundenzufriedenheit bei der Entsorgung des Hausmülls und des Bioabfalls der Celler Entsorgungsbetrieb in fast allen Detailfragen Spitzenwerte im kommunalen Vergleich einfuhr, gab es bei der Frage zu der Gebührenhöhe ein ebenso ernüchterndes wie erstaunliches Ergebnis. Der Hälfte der Befragten waren die Gebühren zu hoch. Doch wie hoch sie wirklich waren oder sind, konnte keiner beantworten.

Das Celler System ist vielfältig und bietet eine weitreichende Entscheidung hinsichtlich Größe des Abfallbehälters, der Anzahl der Abfallbehälter und der Häufigkeit der Leerung. Das ist ein maximaler Einfluss auf die Höhe der Gebühr. Interessant dabei ist, dass die Grundgebühr für alle Behältergrößen gleich ist: 54,75 €, ob nun 40 Liter oder 1.100 Liter. Die Gebühr je Leerung basiert auf 3 € für den 40-Liter-Behälter und erhöht sich exakt in der Relation zur Behältergröße - also 80 Liter wären dann 6 € usw.

In Celle sind 11 Behältergrößen im Einsatz, insgesamt zum Stichtag 1. Januar 2011 64.860 Behälter, wobei die 120-Liter-Variante der Renner ist mit 28.462. Mit allen Tonnen zusammen können insgesamt 8.573.420 Liter Restmüll entsorgt werden. Es hat im Jahre 2011 insgesamt 599.523 Leerungen gegeben; damit ist ein Volumen von 93.841.780 Litern (immer vom Volumen der jeweiligen Behältergröße ausgehend) bewältigt worden. Die Beispiels- und Lieblingstonne von 120 Litern hat 31.205.520 Liter dazu beigetragen und ist bei allen Betrachtungen Spitzenreiter. An Gebühren hat das 15,2 Millionen € gebracht, davon sind 3,6 Millionen € (= 23,7 %) allein Grundgebühren.

Was muss nun bei der Neubetrachtung beachtet werden? Die Gebühren sollen alle Aufwendungen für die Wahrnehmung einer abfallwirtschaftlichen Aufgabe decken, diese jedoch nicht übersteigen. Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu ermitteln. Art und Umfang der Inanspruchnahme spielen eine Rolle, die Erhebung einer Grundgebühr ist zulässig, aber auch eine Mindestgebühr. Die Gebühren sollen so gestaltet werden, dass die Vermeidung und die Verwertung von Abfällen gefördert werden.

Wie geht die Sache jetzt weiter? In Kürze wird es einen Workshop geben, um die Strategie festzulegen. Bei der Verbandsversammlung am 24. April 2012 sollen die Möglichkeiten zur Gebührengestaltung erörtert werden und am 9. Juli 2012 soll ein Grundsatzbeschluss zur Struktur gefasst werden. Danach beginnt die Kalkulation der Gebühren, die den Zeitraum 2013 bis 2015 abdecken soll. Erst am 29. November 2012 wird die Satzung auf Basis der Kalkulation beschlossen.

Redaktion
Celler Presse