Beitrag vom 25.01.2012
Ab 2013 Ökostrom für die Stadt Celle
Stadt beteiligt sich an einer Bündelausschreibung mit anderen Kommunen
CELLE. Die Stadt Celle will auf Ökostrom umstellen und beteiligt sich an einem Ausschreibungsverfahren über die Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft mbH (KWL). Der Jahresstromverbrauch der Stadt einschließlich der Straßenbeleuchtung beträgt ca. 11,5 Millionen kWh, die einschließlich Liegenschaften und Straßenbeleuchtung rund 1,2 Millionen € kosten. Einsteigen will die Stadt, wenn der Ökostrom nicht mehr als 10 % teurer als „Normalstrom“ ist.
Die Stromausschreibungen der Stadt Celle erfolgten in der Vergangenheit im Wechsel durch
den Landkreis Uelzen und den Landkreis Celle durch eine losweise Bündelausschreibung.
Dieser kostenlose Ausschreibungsservice wird vom Landkreis nicht mehr angeboten, und der Landkreis selbst lässt nun ebenfalls über die KWL Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes des ausschreiben.
Da eine derartige Stromausschreibung sehr aufwändig ist und mit den personellen Kapazitäten der Stadtverwaltung nur unzureichend bewältigt werden kann, sei es sinnvoll, sich des besonderen fachlichen Know-hows der KWL zu bedienen, verlautet es von der Stadt. Außerdem sei zu erwarten, dass bei einer Ausschreibung durch die KWL aufgrund des Leistungsvolumens die voraussichtlichen Bezugspreise niedriger sind, als bei einer Ausschreibung, die die Stadt Celle allein durchführen würde.
Bei einer Teilnahme der Stadt Celle an der Ausschreibung muss ein eigener
Vermittlungsvertrag mit der KWL geschlossen werden. Die Kosten für die KWL-Ökostromausschreibung für die Stromlieferjahre 2013 und 2014 liegen bei ca. 12.000 € netto. Der Landkreis Celle beabsichtigt, im Februar 2012 alle Kommunen und Zweckverbände, die sich an einer Bündelausschreibung der KWL beteiligen möchten, zu einem Abstimmungsgespräch zusammen mit Vertretern der KWL zu treffen, um weitere Einzelheiten zu klären. Bei der geplanten Ausschreibung der KWL ist die Herstellung des Stromes aus regenerativen Energiequellen (Windkraft, Wasserkraft, Photovoltaik, Biogas, Biomasse, Geothermie, Solarthermie, usw.) als zusätzliches Wertungskriterium festgelegt.
Der Zuschlag wird auf das Angebot „Ökostrom“ gemäß den Vorgaben der Ausschreibung erteilt, wenn der Angebotspreis für Energie und Dienstleistung „Ökostrom“ nicht mehr als 10 % über dem günstigsten Angebot für Energie und Dienstleistung „Normalstrom“ liegt.
Die ab 2013 zu erwartenden Preise für Normal- und Ökostrom lassen sich zurzeit noch nicht prognostizieren, da es zu viele Unbekannte gibt, die Einfluss auf den Strompreis haben.
Redaktion
Celler Presse